Anonym, 1824. Unter dem goldene Symbol des Auges der Vorsehung (Auge Gottes) sitzt in einem goldenen Abtring ein geteilter Wappenschild: links der österreichische Bindenschild, rechts das Wappen von Alt- und Neuungarn. Darunter sitzen in einer barock verzierten Kartusche unter zwei Mitren und Krummstäben das Wappen von Heiligenkreuz (Schwurhand vor rotem Kreuz auf blauem Grund) und das Wappen des ungarischen Klosters Szentgotthárd (Kreuz ligiert mit Buchstabe G in Gold auf silbernem Grund). Um das hochovale Feld mit den Wappen ist der Schild schwarz ausgemalt und weiß beschriftet.
Warum im rot-weiß-roten Bindenschild der weiße Streifen vertikal dreigeteilt ist und im Wappen Altungarns einer der vier weißen Streifen fehlt, hat seinen Grund vermutlich darin, dass es in der Monarchie untersagt war, in Privatwappen offizielle Länderwappen zu verwenden, man dieses Verbot jedoch durch kleinere Änderungen umgehen konnte (Dr. Michael Göbl von der Heraldisch-Genealogische Gesellschaft ADLER in Wien sei für diese Erklärung herzlich gedankt).
Stift Heiligenkreuz kaufte das ungarische Kloster Szentgotthárd (dt. Sankt Gotthard, lat. Sanctus Gotthardus) 1732, um es wieder zisterziensisch zu besiedeln. Bis zur Übergabe an die ungarische Zisterzienserabtei Zirc 1878 gab es daher den Titel "Abt von Heiligenkreuz und Sankt Gotthard“.
Bis auf drei Schilde, die dem Oval nach zugeschnitten wurden (Inv.-Nr. 278/11–13; siehe Abb. 2), wurden die Rückseiten für das Totenschild des 1877 verstorbenen Heiligenkreuzer Abtes Edmund Komáromy wieder verwendet (siehe Abb. 3 bzw. Inv.-Nr. 281).
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